Rechtliche Folgen

Rechtliche Folgen der Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit: Ihr Anwalt in München – Michael D. Pfefferl

Die rechtlichen Konsequenzen von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit können gravierend sein und sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen schwer belasten. Neben finanziellen Einbußen drohen strafrechtliche Sanktionen und langwierige Verfahren, die erhebliche Auswirkungen auf die Reputation und den Fortbestand eines Unternehmens haben können. Als erfahrener Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in München bietet Michael D. Pfefferl umfassende Beratung und Verteidigung, um Ihre Rechte zu schützen und rechtliche Risiken zu minimieren.

Rechtliche Folgen der Scheinselbständigkeit

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn ein Auftragnehmer formal als selbständig gilt, aber faktisch wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingebunden ist. Wird dies von den Behörden festgestellt, können weitreichende Konsequenzen folgen, insbesondere für den Auftraggeber.

Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

Einer der schwerwiegendsten Folgen der Scheinselbständigkeit ist die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Arbeitgeber haftet für alle nicht abgeführten Beiträge, und zwar rückwirkend für bis zu vier Jahre (bei Vorsatz bis zu 30 Jahre). Die Beiträge umfassen:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung

Strafrechtliche Konsequenzen

In schwerwiegenden Fällen drohen strafrechtliche Sanktionen, insbesondere bei Vorsatz. Zu den möglichen Delikten zählen:

  • Sozialversicherungsbetrug (§ 266a StGB): Eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe kann verhängt werden.
  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Da auch Lohnsteuer nicht korrekt abgeführt wird, drohen zusätzliche Strafen wegen Steuerhinterziehung.

Bußgelder und Verwaltungsstrafen

Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen hohe Bußgelder. Diese können schnell in die Tausende gehen und belasten Unternehmen erheblich.

Rufschädigung

Die Feststellung von Scheinselbständigkeit kann den Ruf eines Unternehmens schwer schädigen, insbesondere in Branchen, die auf Vertrauen und Professionalität angewiesen sind.

Rechtliche Folgen der Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist eine Form der illegalen Beschäftigung, bei der keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt und keine Steuern gezahlt werden. Schwarzarbeit wird als Straftat angesehen und zieht erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich.

Strafrechtliche Konsequenzen

Die strafrechtlichen Folgen der Schwarzarbeit richten sich nach dem Ausmaß und der Schwere der Verstöße. Mögliche Strafen umfassen:

  • Sozialversicherungsbetrug (§ 266a StGB): Wie bei der Scheinselbständigkeit drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.
  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen können verhängt werden.
  • Gewerberechtliche Verstöße: Bei wiederholten Verstößen droht der Entzug der Gewerbeerlaubnis.

Nachzahlung von Beiträgen und Steuern

Arbeitgeber müssen sämtliche nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und Steuern inklusive Verzugszinsen nachzahlen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Bußgelder

Zusätzlich zu den Strafzahlungen drohen hohe Bußgelder. Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

Reputationsverlust

Der Vorwurf der Schwarzarbeit kann zu einem erheblichen Reputationsverlust führen, insbesondere in wettbewerbsintensiven Branchen wie Bau, Gastronomie oder Pflege.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten der rechtlichen Folgen

Sowohl Scheinselbständigkeit als auch Schwarzarbeit führen zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Während bei der Scheinselbständigkeit der Fokus auf der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen liegt, stehen bei der Schwarzarbeit zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen im Vordergrund. Gemeinsam ist beiden Delikten, dass sie den Ruf eines Unternehmens stark schädigen und langwierige Rechtsverfahren nach sich ziehen können.

Wie hilft ein Anwalt bei Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit?

Ein erfahrener Anwalt für Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit in München, wie Michael D. Pfefferl, bietet Ihnen umfassende Unterstützung, um Ihre Interessen zu schützen. Zu seinen Leistungen gehören:

  1. Präventive Beratung
    • Prüfung von Verträgen und Arbeitsverhältnissen
    • Entwicklung von rechtssicheren Compliance-Systemen
    • Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften
  2. Verteidigung bei Ermittlungsverfahren
    • Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten
    • Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie
    • Vermeidung von Straf- und Bußgeldzahlungen
  3. Verhandlung mit Behörden
    • Kommunikation mit der Deutschen Rentenversicherung, dem Zoll und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
    • Vergleichsverhandlungen zur Minimierung finanzieller Belastungen

Mit seiner langjährigen Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht kennt Michael D. Pfefferl die Fallstricke und Herausforderungen, die bei Vorwürfen von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit auftreten. Er arbeitet stets zielgerichtet daran, die bestmögliche Lösung für seine Mandanten zu erzielen.

Prävention: Der beste Schutz vor rechtlichen Konsequenzen

Die beste Strategie gegen die rechtlichen Folgen von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit ist Prävention. Unternehmen können durch klare und rechtssichere Prozesse sicherstellen, dass ihre Beschäftigungsverhältnisse den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Wichtige Maßnahmen umfassen:

  • Klare Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Auftragnehmern
  • Rechtssichere Gestaltung von Dienst- und Werkverträgen
  • Regelmäßige Überprüfung von Vertragsverhältnissen
  • Implementierung eines Compliance-Management-Systems

Michael D. Pfefferl unterstützt Unternehmen und Selbstständige in München dabei, diese Maßnahmen umzusetzen und rechtliche Risiken zu minimieren.

Fazit: Rechtliche Folgen vermeiden – Vertrauen Sie auf Ihren Anwalt in München

Die rechtlichen Folgen von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit sind gravierend und erfordern eine professionelle und erfahrene Begleitung durch einen spezialisierten Anwalt. Mit Michael D. Pfefferl, Ihrem Anwalt für Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit in München, haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der Ihnen sowohl präventiv als auch in einem laufenden Verfahren kompetent zur Seite steht.

Kontaktieren Sie Michael D. Pfefferl noch heute, um rechtliche Risiken zu vermeiden oder sich gegen bestehende Vorwürfe zu verteidigen. Vertrauen Sie auf seine Expertise im Wirtschaftsstrafrecht in München und sichern Sie sich eine professionelle Unterstützung in einem sensiblen Rechtsbereich.