Betriebsprüfung

Betriebsprüfung und Bescheid der Deutschen Rentenversicherung: Ihr Anwalt in München – Michael D. Pfefferl

Die Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kann für Unternehmen und Selbstständige weitreichende Konsequenzen haben, insbesondere wenn der Verdacht auf Scheinselbständigkeit oder Schwarzarbeit besteht. In solchen Prüfungen werden Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitsverhältnisse genau unter die Lupe genommen. Ein negativer Bescheid kann erhebliche Nachforderungen, Bußgelder oder sogar strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen. Als erfahrener Anwalt für Betriebsprüfungen und Wirtschaftsstrafrecht in München steht Michael D. Pfefferl Ihnen mit fundierter Beratung und kompetenter Verteidigung zur Seite.

Was ist eine Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung?

Die Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung ist ein regelmäßiger Kontrollmechanismus, bei dem Unternehmen überprüft werden, ob sie ihrer Pflicht zur korrekten Anmeldung und Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen nachkommen. Im Fokus der Prüfungen stehen dabei:

  • Arbeitsverhältnisse: Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen.
  • Verträge: Prüfung von Werk- und Dienstverträgen auf mögliche Scheinselbständigkeit.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Überprüfung der korrekten Berechnung und Abführung von Beiträgen.

Besonders bei unklaren oder fehlerhaften Vertragsgestaltungen kann die DRV zu dem Schluss kommen, dass es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt, wodurch der Verdacht auf Scheinselbständigkeit entsteht. Dies hat oft Nachforderungen und rechtliche Konsequenzen zur Folge.

Ablauf einer Betriebsprüfung

Eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung folgt einem festen Ablauf:

  1. Ankündigung der Prüfung: Die DRV informiert das Unternehmen schriftlich über die geplante Betriebsprüfung. Hierbei werden der Prüfungszeitraum und der Termin genannt.
  2. Durchführung der Prüfung: Ein Prüfer der DRV kommt ins Unternehmen und analysiert alle relevanten Unterlagen wie Lohnabrechnungen, Verträge und Beschäftigungsverhältnisse.
  3. Bewertung der Arbeitsverhältnisse: Der Prüfer prüft, ob die gemeldeten Beschäftigungsverhältnisse den sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob Fälle von Scheinselbständigkeit oder Schwarzarbeit vorliegen.
  4. Bescheid der Deutschen Rentenversicherung: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, in dem die Ergebnisse zusammengefasst sind. Falls Nachforderungen bestehen oder Verstöße festgestellt wurden, können erhebliche finanzielle Belastungen und rechtliche Schritte folgen.

Was steht im Bescheid der Deutschen Rentenversicherung?

Der Bescheid der DRV ist das Ergebnis der Betriebsprüfung und enthält:

  • Feststellungen zu den Beschäftigungsverhältnissen: Hier wird erläutert, ob die DRV Fälle von Scheinselbständigkeit oder Schwarzarbeit festgestellt hat.
  • Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen: Der Bescheid weist aus, wie viel an rückständigen Beiträgen nachzuzahlen ist.
  • Bußgelder und Zinsen: Neben den Nachzahlungen können auch Verzugszinsen und Bußgelder verhängt werden.
  • Handlungsanweisungen: Der Bescheid enthält oft auch Hinweise, wie ähnliche Probleme in der Zukunft vermieden werden können.

Ein negativer Bescheid kann für Unternehmen existenzbedrohend sein. Ein erfahrener Anwalt für Betriebsprüfungen in München wie Michael D. Pfefferl hilft Ihnen dabei, gegen solche Bescheide vorzugehen oder diese durch präventive Maßnahmen zu vermeiden.

Konsequenzen eines negativen Bescheids

Wenn die DRV im Rahmen der Betriebsprüfung Verstöße feststellt, drohen verschiedene Konsequenzen:

  1. Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Unternehmen müssen sämtliche nicht abgeführten Beiträge rückwirkend für bis zu vier Jahre (bei Vorsatz bis zu 30 Jahre) nachzahlen.
  2. Verzugszinsen: Zusätzlich zu den Nachzahlungen erhebt die DRV Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat.
  3. Bußgelder: Bei schweren Verstößen drohen hohe Bußgelder, insbesondere bei Schwarzarbeit.
  4. Strafrechtliche Ermittlungen: Liegt Vorsatz vor, kann es zu Ermittlungen wegen Sozialversicherungsbetrugs (§ 266a StGB) oder Steuerhinterziehung (§ 370 AO) kommen.
  5. Reputationsverlust: Ein negativer Bescheid kann die Reputation eines Unternehmens schwer schädigen.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Ein erfahrener Anwalt für Betriebsprüfungen in München, wie Michael D. Pfefferl, bietet Ihnen umfassende Unterstützung in jeder Phase der Betriebsprüfung:

Vorbereitung auf die Prüfung

Michael D. Pfefferl hilft Ihnen, sich optimal auf die Betriebsprüfung vorzubereiten. Dazu gehören:

  • Analyse der relevanten Unterlagen
  • Prüfung von Arbeitsverträgen und Beschäftigungsverhältnissen
  • Identifizierung möglicher Risiken

Begleitung während der Prüfung

Ein kompetenter Anwalt unterstützt Sie während der Prüfung und stellt sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Herr Pfefferl steht Ihnen bei Gesprächen mit der DRV zur Seite und sorgt dafür, dass keine unnötigen Fehler gemacht werden.

Einspruch gegen den Bescheid

Falls der Bescheid der DRV negative Ergebnisse enthält, prüft Michael D. Pfefferl die Erfolgsaussichten eines Einspruchs. Er setzt sich für Ihre Interessen ein und entwickelt eine maßgeschneiderte Strategie, um die Forderungen zu reduzieren oder zurückzuweisen.

Präventive Maßnahmen

Um zukünftige Probleme zu vermeiden, bietet Herr Pfefferl präventive Beratung an. Dazu gehört die rechtssichere Gestaltung von Verträgen und die Implementierung eines Compliance-Systems.

Prävention: So vermeiden Sie Probleme bei Betriebsprüfungen

Die beste Verteidigung gegen Probleme bei Betriebsprüfungen ist Prävention. Als erfahrener Anwalt in München unterstützt Michael D. Pfefferl Sie dabei, Ihre Prozesse rechtssicher zu gestalten:

  • Überprüfung von Verträgen: Sicherstellen, dass alle Verträge den Anforderungen des Sozialversicherungsrechts entsprechen.
  • Schulungen und Aufklärung: Vermittlung von Wissen über die Anforderungen der DRV an Ihre Mitarbeiter.
  • Compliance-Systeme: Einführung von internen Kontrollsystemen, die potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden.

Fazit: Ihr Anwalt für Betriebsprüfungen in München – Michael D. Pfefferl

Die Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung kann für Unternehmen zu einer großen Herausforderung werden, insbesondere wenn der Vorwurf von Scheinselbständigkeit oder Schwarzarbeit im Raum steht. Mit Michael D. Pfefferl, Ihrem erfahrenen Anwalt in München, haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Sie während der Prüfung unterstützt, gegen negative Bescheide vorgeht und Ihnen hilft, zukünftige Risiken zu minimieren.

Kontaktieren Sie Michael D. Pfefferl noch heute, um sich rechtlich abzusichern und professionellen Beistand bei Betriebsprüfungen in München zu erhalten. Vertrauen Sie auf seine Expertise im Wirtschaftsstrafrecht und Arbeitsrecht!